Begleiteter Umgang

Auch nach einer Trennung gelingt es den meisten Menschen ihre Kinder im Blick zu behalten. Kinder benötigen die Fürsorge und den Schutz ihrer Eltern oder anderer nahestehender Personen.
Für die Fälle, in denen der Kontakt des Kindes zum getrennt lebenden Elternteil aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich ist, gibt es unser Angebot des Begleiteten Umgangs.
Es ist ein Hilfsangebot für getrennt Lebende, die ihren Kindern weiterhin den Kontakt und die persönliche Beziehung zu beiden Eltern ermöglichen wollen, dies aber aus eigener Kraft derzeit nicht konfliktfrei können.
Der Begleitete Umgang schafft den fachlichen Rahmen für Eltern-Kind-Kontakte, die im Interesse des Kindes sind, ohne diese Begleitung jedoch nicht zustande kommen würden.
Ziel dieses Angebots ist es, insbesondere den Eltern dabei zu helfen, die Besuche ihrer Kinder selbstständig und eigenverantwortlich zu gestalten – auf längere Sicht auch ohne Hilfe des Kinderschutzbundes.
Wie läuft ein Begleiteter Umgang ab?
Die Eltern treffen sich zunächst ohne ihr Kind mit der sozialpädagogischen Fachkraft des Kinderschutzbundes und der beim Jugendamt zuständigen Person zu einem Erstgespräch. Hier erfahren die Eltern die Rahmenbedingungen und vereinbaren gemeinsame Ziele.
Je nach Bedarf findet ein Kennenlerntermin zwischen der Umgangsbegleitung und dem Kind statt.
Das Kind erhält dann die Möglichkeit in Begleitung einer dritten neutralen Person, den getrennt lebenden Elternteil in einem weitgehend spannungsfreien Rahmen zu treffen. Die Umgangskontakte finden in den Räumlichkeiten des Kinderschutzbundes Calw e.V. statt. Es ist möglich auch gemeinsam nach draußen, z.B. zum nahegelegenen Spielplatz zu gehen.
Bei sehr kleinen Kindern (unter 1 Jahr) wird die Anwesenheit der primären Bezugsperson schrittweise abgebaut.
Bei Bedarf findet zwischendurch ein Orientierungsgespräch statt.
Im Abschlussgespräch vereinbaren die Eltern eine eigenständige Umgangsregelung.
Begleiteter Umgang ist sinnvoll,
Unter bestimmten Bedingungen bieten wir begleitete, bzw. beschützte Umgangskontakte auch an,
… gut zu wissen
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